Willkommen bei Ihrem Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn und Neckarsulm!

Beratung von Testamentsvollstreckern Übernahme von Testamentsvollstreckungen

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Martti Schübel - Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn

Anwaltskanzlei Schübel

Martti Schübel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778

ERFOLGREICH!
SCHNELL!
DISKRET!

Sie sind Testamentsvollstrecker und benötigen kompetenten Rat bei der Abwicklung einer komplexen Nachlassangelegenheit?

Sie möchten Fehler im Umgang mit schwierigen Erben vermeiden?

Sie möchten einen Teilungsplan oder ein Nachlassverzeichnis korrekt erstellen?

Als Testamentsvollstrecker sollen Sie Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere Pflichtteilsansprüche, erfassen und bedienen?

Sie möchten dabei keine Fehler machen, um nicht in die eigene Haftung zu geraten?

Sie werden als Testamentsvollstrecker von Erben verklagt oder Sie sollen als Testamentsvollstrecker entlassen werden?

Sie möchten bisherige Tätigkeiten eines Testamentsvollstreckers überprüfen lassen – oder Sie möchten selbst die Entlassung eines Testamentsvollstreckers betreiben?

Sie suchen einen durchsetzungsstarken Erbrechtsexperten für die Übernahme einer Testamentsvollstreckung?

Rechtsanwalt Martti Schübel ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn und steht Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung!

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte...

...im Erbrecht

umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht

Erbengemeinschaft und Testamentsvollstreckung

  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassteilung unter Miterben
  • Abschichtung einzelner Miterben
  • Nachlassverwaltung unter Miterben
  • Teilungsversteigerung
  • Erstellung und Prüfung von Teilungsplänen
  • Beratung von Testamentsvollstreckern – Erstellung und Prüfung von Nachlassverzeichnissen
  • Bewertungen und Begutachtungen
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Verfahren zur Entlassung von Testamentsvollstreckern
  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Testamentsvollstrecker und Haftungsabwehr
  • Prüfung von Vergütungsansprüchen

Erbprozesse

  • Klagen auf Zustimmung zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungen
  • Auskunftsklagen
  • Stufenklagen
  • Bewertung von Immobilien, landwirtschaftlichen Güter etc.
  • Testamentsanfechtungen
  • Gerichtliche Klärung der Miterbenposition
  • Schadenersatz bei Vollmachtmissbrauch
  • Rückabwicklung von Schenkungen
  • Nießbrauchsrechte
  • Wohnungsrechte
  • Schadenersatzklagen
  • Klagen bei Verwaltung von Nachlässen

Testaments- und Vertragsgestaltungen

  • Vorsorgevollmachten
  • Testamentsgestaltungen für Ehegatten - für Patch-Work-Familien – für Unternehmer - nichteheliche Lebensgemeinschaften - für Geschiedene - Behindertentestamente
  • Enterbung
  • Erbverträge
  • Steueroptimierungen Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Vor- und Nacherbfolge - Wahrung der Nacherbenrechte
  • Vermächtnisse – Vorausvermächtnisse
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Nachlassinsolvenzverfahren

Erbschein - Schenkungen - Sonstige Verfahren

  • Erbausschlagung beim Nachlassgericht
  • Erbscheinsverfahren und Alternativen
  • Grundbuchberichtigung
  • Beschwerdeverfahren
  • Schenkungen von Immobilien mit Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
  • Beratung von Stiftungsgremien – Stiftungsgründungen - Zustiftungen
  • Nachlasszeugnisse
  • Schutz von Vertragserben und Schlusserben vor beeinträchtigenden Verfügungen
  • Selbständige Beweisverfahren

...im Familienrecht

umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht

Außergerichtlich

  • Trennung und Scheidung
  • Vereinbarungen über Scheidungsfolgen
  • Immobilienübernahmen
  • Schuldenregulierungen
  • Unterhaltsvereinbarungen für Eheleute und Kinder
  • Verwirkung von Unterhalt
  • Güterrechtliche Vereinbarungen - Zugewinnausgleich – Gütertrennung - Gütergemeinschaft
  • Ehegatte als Bürge oder Mitschuldner – Prüfung von Kredit- und Bürgschaftsverträgen
  • Übernahme der ehelichen Wohnung Veräußerung oder Versteigerung
  • Immobilienerwerb durch nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • ausländisches Familienrecht.

Gerichtlich

  • Ehescheidung
  • Kindesunterhalt – Ehegattenunterhalt – Elternunterhalt
  • Nachteilsausgleich
  • Ehegattenarbeitsverhältnis
  • Immobilienbewertungen
  • Nutzungsentschädigungen
  • Schenkungen - Rückforderung
  • Schenkungen von Schwiegereltern
  • elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Hausratsverfahren
  • Zwangsvollstreckung in Erb- und Familiensachen

Ihr Erbrechtsexperte in Heilbronn und Umgebung!

Familienvermögen auf die nächste Generation übertragen – SERIÖS VERWALTEN - STREIT VERMEIDEN – RECHTSSICHER GESTALTEN - Minderjährige und Vertragserben schützen – Anwaltskanzlei Schübel in Heilbronn!

Sie haben als Testamentsvollstrecker ein Amt mit hoher Verantwortung übernommen und möchten die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen, um den Vorgaben des Erblassers gerecht zu werden, zugleich möchten sie sich nicht eigenen Haftungsgefahren ausgesetzt sehen.

Wenn die Verwaltung und Verteilung größerer Vermögen veranlasst oder nachhaltig begleitet werden soll, mit Verwertung von Immobiliarvermögen, Firmenbeteiligungen, Kunstgegenständen, Bildern oder Sammlungen, dann suchen sie Rat und Unterstützung nicht bei einem Allgemeinanwalt, sondern bei einem ausgewiesenen Erbrechtsexperten, der Erfahrungen in diesen Bereichen vorweisen kann.

Qualitätssicherung durch Fortbildung!

Nur der verliehene Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ garantiert Ihnen, dass Ihr Anwalt seine Erfahrung  und sein Fachwissen bereits umfassend, durch Fachprüfungen,  Lehrgänge und eine Vielzahl bearbeiteter Erbrechtsfälle unter Beweis gestellt hat. Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Schübel gerade in diesen Bereichen einer der wenigen geprüften Experten im Landgerichtsbezirk.

Erbrecht benötigt Spezialisten!

Als Testamentsvollstrecker haben sie primär die Interessen des Erblassers zu erfüllen und müssen sich dabei an den gesetzlichen Bestimmungen orientieren. Die Erfüllung dieser Vorgaben kann mit den Wünschen und Begehrlichkeiten von Erben kollidieren. Als Testamentsvollstrecker sollten Sie über Erfahrungen im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Bankenrecht verfügen, um korrekte Entscheidungen treffen zu können.

Ob dabei alle Erbenwünsche berücksichtigt werden können oder nicht steht nicht im Belieben des Testamentsvollstreckers. Die Vorgaben des Erblassers in Testament oder Erbvertrag sind dabei „das Maß der Dinge“.

Als Testamentsvollstrecker haben Sie die Vorgaben des Erblassers auch gegen Widerstände durchzusetzen. Das wird häufig der Fall sein, wenn insbesondere minderjährige Erben geschützt werden müssen, wenn Firmen- oder Immobilienbestände bis zur Volljährigkeit von Erben funktionsfähig erhalten werden müssen.

Ähnliche Schutzinteressen sind bei behinderten Erben zu berücksichtigen, um dem behinderten Kind zusätzliche Vergünstigungen gezielt zukommen zu lassen, ohne das Primärvermögen dem Zugriff des Sozialversicherungsträgers auszusetzen.

Wenn Sie Pflichtteilsansprüche bedienen oder abwehren müssen, müssen Sie als Testamentsvollstrecker  sowohl die erbrechtlichen Grundlagen als auch die verschiedenen prozessualen Konstellationen mit Ihren jeweiligen Fallstricken kennen.

Nachhaltigkeit - mit Fingerspitzengefühl und Detailwissen!

Sie sollten wissen, an wen Sie sich wenden können um wertvolle Immobilien, Bilder oder Schmuck bewerten zu lassen. Sie sollten Gutachten zutreffend auswerten können und wissen wie mehrjährige Verwaltungen oder Verwertungen zu organisieren sind.

Wenn es gelingt im Gespräch mit den Miterben die rechtlichen Vorgaben und Notwendigkeiten zu erklären und diese in Entscheidungsprozesse einzubinden bleiben den Beteiligten unnötige Auseinandersetzungen erspart. Jedem Beteiligten wird an einer zügigen und nachhaltigen Aufarbeitung testamentarischer Vorgaben gelegen sein.

Häufig ist ein Streitschlichter sinnvoll um schwelende Konflikte unter den Familienangehörigen nicht ausbrechen zu lassen und zu kanalisieren.

Schwieriges verständlich auf den Punkt gebracht!

Die Kunst besteht darin schwierige juristische Sachverhalte vollständig zu erfassen und einfach und verständlich aber sachlich korrekt auf den Punkt zu bringen, so dass auch der Nichtjurist das rechtliche Problem, mit den darin steckenden Chancen und Risiken, einschätzen und bewerten kann.

Sofern Sie in Heilbronn, Neckarsulm, Mosbach, Ludwigsburg oder Umgebung eine Testamentsvollstreckung durchzuführen haben – sprechen Sie uns an.

In Gestaltungsangelegenheiten oder in Erbprozessen sind wir bundesweit für Sie tätig.

Wir vertreten Sie in Erbsachen bundesweit!

Sofern die Strategieplanung ein längerfristiges Tätigwerden erfordert können selbstverständlich auch lebzeitige Immobilienübertragungen durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Hofübergabe, Nießbrauchrechte oder Wohnungsrechte vorgesehen werden. Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht, Familienrecht und angrenzenden Fachdisziplinen findet Herr Rechtsanwalt Martti Schübel in Heilbronn rasche und nachhaltige Antworten auf Ihre Fragen.

Für Ihren Erfolg setzen wir uns ein!

Profitieren Sie bei von der Erfahrung Ihrer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht Martti Schübel in Heilbronn.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

Kontakt

Anwaltskanzlei Martti Schübel
Hellmuth-Hirth-Str. 1
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